Ordinationszeiten:

Montag:
10.00-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr
Dienstag:
10.00-12.00 Uhr und 13.30-19.00 Uhr
Mittwoch:
11.00-13.00 Uhr und 13.30-19.00 Uhr
Donnerstag:
09.00-15.00 Uhr

Prof. DDr. Wolfgang Schlossarek
Johannesgasse 15/Top 4
1010 Wien

Telefon: +43 (0)1/512 32 03
Fax: +43 (0)1/512 32 03 9
Mail: ordination@schlossarek.at

Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass E-Mails nur während der Ordinationszeiten bearbeitet werden. Aus organisatorischen Gründen bevorzugen wir Terminabsagen und – verschiebungen per Telefon.

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Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgische Leistungen sind Privatleistungen

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Implantologie

Der Schwerpunkt dieser Ordination ist die zahnärztliche Implantologie.

Implantologie bedeutet, dass verlorengegangene eigene Zahnwurzeln durch kleine Schrauben aus Titan ersetzt werden. Dies kann einerseits einzelne Zähne, andererseits jedoch Zahngruppen oder einen ganzen Kiefer treffen. Je nach Situation kann unmittelbar im Rahmen der Zahnextraktion implantiert werden, in anderen Fällen muss jedoch erst die Knochenheilung abgewartet werden.

Manchmal ist es auch notwendig, erst durch augmentative Verfahren Knochen an der Stelle zu schaffen, wo implantiert werden soll. Eine Region, in der häufig Knochenaufbauten erforderlich sind, ist der Oberkieferseitzahnbereich. Dafür wird eigener Knochen oder ein Rinderknochen eingesetzt. Dieser wird während der Operation mit frisch abgenommenen Eigenblut versetzt um eine raschere Einheilung zu gewährleisten. Im zahnlosen Kiefer reicht es, in der Regel, eine Zahnkonstruktion im Oberkiefer auf 4-6, im Unterkiefer auf 2-4 Implantate aufzusetzen. Im Rahmen der Implantation sollte bereits feststehen, ob die Implantate einen herausnehmbaren oder einen fix befestigten Zahnersatz tragen.

Sind die Kieferverhältnisse nicht eindeutig bzw. sind auf dem normalen Röntgen noch unklare Bereiche, werden die Patienten von uns zu einem Dental-CT oder zu einer DVT (Digitale Volumenstomografie) überwiesen. Implantatpatienten erhalten nach ihrem Beratungsgespräch einen Heilkostenplan, den sie bei der jeweiligen Sozialversicherung wegen einer allfälligen Kostenbeteiligung einreichen können.